Die Hinrichtung des Mehldiebes (1684)

WiesmühleIm 17. und 18. Jahrhundert wurden in Schlitz die Hinrichtungen auf dem "Hohmüllers-Rasen" vollzogen. Diese Richtstätte befand sich nach mündlicher Schlitzer Überlieferung auf dem rechten Ufer der Schlitz (Ernst Decher, Schlitzer Bote vom 18.12.1995).

Im Kirchenbuch sowie in der Hillenschen Familienchronik (Heimatblätter 7/8, 1936, S. 1; SB vom 24.7.1982) wird z. T. eingehend über eine solche Hinrichtung berichtet:

"... 1684, den 29. Xbris (=Dezember) ist Hans-Wolf Stier-Schmidt aufn Grabenberg zu Schlitz wohnhaft auf dem hohmüllersch Rasen durch das Schwert hingerichtet worden. Derselbe hatte in Queck dem Wiesmüller Mehl gestohlen und, war von diesem bei Sassen mit dem Mehl ertappt worden, worauf dieselben ins Handgemenge gerathen und der Mehldieb dem Müller mit der Axt auf den Kopf schlägt, daß derselbe todt liegen bleibt. - Hierauf ist der Mörder entlaufen und zwar bis nach Mainz, kommt aber wieder zu Frau und Kindern, wird ergriffen und hingerichtet.

Das Urtheil war eigentlich noch viel schärfer, indem der Kopf auf einen Pfahl gestellt werden sollte.

Auf vielfältiges Bitten der Angehörigen ist endlich nachgegeben worden, und man hat den ganzen Körper unter dem Galgen begraben."
Viele Fragen stehen auch heute noch im Raum, z. B.: Ereignete sich der Mord an dem Wiesmüller auf der heutigen "Mordplatte"? Die hinter dem Wolfersberg gelegene Mordplatte hat wiederholt zu Veröffentlichungen in der Schlitzer Heimatgeschichtsschreibung geführt. Inzwischen steht fest, dass an der Mordplatte, wie gelegentlich behauptet wurde, weder ein heimkehrender Handelsjude noch ein heidelbeerpflückendes Mädchen aus Udenhausen sondern der Quecker Müller seinen Tod fand.

Und weiter:

Weil er aber des Bösen so gar gewohnet und einen 'habitum' (=Neigung) dazu gehabt, alß hat er sich ferner gelüsten lassen, den Wiesmüller zu Queck den Sack Mehl zu stehlen. Der Müller, des anderen Tags uf der Schneespur nachgefahret und ihm bei Sassen im Waldt das gestohlene Mehl abzuholen angetroffen. ... Aber durch Gottes gedachtes Gericht wieder hierhergetrieben, in sein eignen Haus ergriffen zu fänglichen Laten (=Sicherheitsverwahrung) gebracht und der Prozeß gerichtlich gemacht wurdte, daß er sollte mit dem Schwert hingerichtet, der Kopf uff einen Pfahl gesteckt werden und der Körper unter dem Galgen begraben werden."

(Ernst Decher sei Dank für die Mitwirkung!)

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