Schlossgartennutzung ehedem

Vor einigen Wochen wurden die Schlitzer darauf aufmerksam gemacht, das Reiten im ehemals gräflichen Schlossgarten sei verboten. Als die Grafen von Schlitz im Schlossgarten noch das Sagen hatten, durfte niemand rund um das stimmungsvolle, 1755 nach einem Brand wieder aufgebaute klassizistische Schloss sich dem Tabakrauchen hingeben. Streng waren die Bräuche. Hunde hatten auf dem erlauchten Rasen nichts zu suchen. Insgesamt war das Betreten des Schlossgartens allein zum Vergnügen gestattet. Das Tragen von Kötzen und das Fahren von Schubkarren durch den Park war untersagt. Unsittliches und überhaupt unanständiges Betragen im Schlossgarten hatte Strafe und auch Ausweisung zur Folge.

Die siebte Ziffer der einschlägigen gräflichen Verordnung vom 9. September 1835 könnte aus der Feder wohlmeinender grüner Naturfreunde stammen:

"Jede Zerstörung und Beschädigung von Bäumen, Sträuchern, Blumen und sonstigen Gartengewächsen, der Nester von Singvögeln sowie der Tore, Zäune und Hecken hat Strafe und Ausweisung aus dem Schlossgarten zur Folge."

Zusätzliche Informationen